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Pressemitteilung CSC Berlin e.V. 03.07.2024

Aufruf an alle Gründungsinteressierten aus Berlin und Brandenburg Liebe Mitglieder, liebe Gründungsinteressierte, wie einige von euch bereits in unserem Sondernewsletter gelesen haben,

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.