Wer wir sind
und was wir machen
Aktiv seit 2016
Wir sind derzeit seit 2016 als Verein organisiert und planen den finalen letzten Schritt, wofür wir euch als Mitglieder suchen. Aufgrund des Urteils aus unserer Vereinsgründungsklage wollen bzw. müssen wir eine Genossenschaft gründen für den kollektiven Anbau. Da der Gesetzgeber in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Gesetzesänderung für den Umgang mit Cannabis anstrebt, erhoffen wir uns, die finalen notwendigen rechtlichen Parameter für die Einhaltung dieser Vorschriften mit der Genossenschaft umsetzen zu können.
Wir wollen die erste Nutzhanf-Anbaugemeinschaft sein und diese im Rahmen einer Genossenschaft organisieren. D.h. jede*r, die/der Teil des kollektiven Anbaus sein will, muss sich an Start- und Unterhaltungskosten beteiligen.
Ziele &
Aufgaben
Ziel des Cannabis Social Clubs (CSC Berlin) ist die Gründung und der Betrieb einer Anbaugemeinschaft die den kollektiven Anbau von Cannabis für seine Mitglieder organisiert. Damit wollen wir Cannabisnutzern eine Alternative zum existierenden Schwarzmarkt mit all seinen negativen Effekten bieten.
Da der Anbau von THC-haltigem Hanf, auch für den Eigenbedarf in der Bundesrepublik Deutschland immer noch verboten ist, und auch aktiv verfolgt wird, wird die vorrangige Aufgabe des Vereins zunächst darin bestehen, sich als Interessengemeinschaften von Cannabis-Konsumenten einzusetzen.
Socialising
Der Club möchte seinen Mitgliedern ein lebendiges Vereinsleben bieten, bei dem auch Spaß, Vergnügen und Geselligkeit nicht zu kurz kommen. Deswegen soll es, auch losgelöst von vorgenannten Zielen, Clubveranstaltungen geben, die vornehmlich der vergnügten Kontaktpflege und dem Zusammenhalt der Gemeinschaft dienen.
Aufklärung, Jugendschutz
und Prävention
Dem Cannabis Social Club Berlin sind ein verantwortungsvoller Konsum von Cannabis sowie ein zeitgemäßer und wissenschaftlich fundierter und ideologiefreier Jugend- und Verbraucherschutz besondere Anliegen. Im Interesse des allgemeinen Jugendschutzes haben Jugendliche unter 18 Jahren nur in Sonderfällen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugend- und Suchthilfe Zugang zum CSC.
Der CSC leistet außerdem aktive Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Hierfür arbeiten wir zusammen mit der Fachstelle für Suchtprävention sowie Trägern der Berliner Jugend- und Obdachlosenhilfe.
Öffentlichkeitsarbeit
und Politikberatung
Der Cannabis Social Club Berlin e.V. setzt sich für eine Beendigung der Drogenprohibition und für die Schaffung regulierter Märkte, insbesondere für regulierte Cannabismärkte und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen ein. Die angestrebten Gesetzesänderungen sollten auch den Eigenanbau von Cannabis, sowohl individuell als auch den gemeinschaftlichen Anbau zulassen und regeln. In diesem Sinne betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit und stellt Experten zur Politikberatung.
Anbau
Ziel ist ein gemeinschaftlicher, ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Anbau von Cannabis unter legalen Bedingungen und permanentem Controlling nach GMP und GDP (GMP = Good Manufacturing Practice, GDP = Good Distribution Practice). Hierbei ist das Ziel, eine größtmögliche Auswahl an Blüten und weiterverarbeiteten Cannabis-Produkten an unsere Mitglieder in einer permanent gleichbleibenden Qualität zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung zu stellen.
Unsere Vision
Unsere Vision ist, dass es Ende diesen/ Anfang nächsten Jahres seitens der Bundesregierung verbindliche Rechtsvorschriften für den Anbau, die Weiterverarbeitung und Weitergabe von Cannabis an Freizeitkonsument*innen gibt.
Wir wollen bis zum Jahresende 2022 einen und bis Ende 2023 mindestens drei reale & legale Cannabis Social Clubs schaffen. Hierbei liegt unser Augenmerk auf den Anbau in EU-GMP & GDP zertifizierten Produktionsstätten (GMP = Good Manufacturing Practice, GDP = Good Distribution Practice).
In den Clubs kann man als Mitglied der Anbaugenossenschaft dann zum Selbstkostenpreis Cannabis erwerben und konsumieren. Derzeit planen wir mit durchschnittlich 30g im Monat per Clubmitglied.
Benötigst du weniger oder mehr, lass uns dies in deinem Aufnahmeformular wissen.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.
Angesprochen sind natürlich in erster Linie Cannabisnutzer um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Neben deren mitbetroffenen Familien und Freunden sind aber auch Menschen eingeladen die kein Cannabis nutzen, zumindest nicht zu Rauschzwecken. Eingeladen sich zu beteiligen sind alle Menschen die sich für eine Beendigung der gescheiterten Drogenprohibition und für verbesserten Jugend- und Verbraucherschutz einsetzen möchten, alle Menschen, die sich dafür einsetzen möchten, dass Hanf, als meist umweltverträglichere Alternative, wieder mehr als Rohstoff für Textilien, Papier, Dämmstoff und vieles andere eingesetzt werden kann. Nicht zuletzt natürlich Menschen, die dafür eintreten, dass Cannabis als oft wirksamstes und dabei nebenwirkungsärmstes Medikament allen Patienten die es benötigen kostengünstig zur Verfügung steht.
In der Anbaugemeinschaft sollen auch die speziellen Bedürfnisse von Cannabis-Patienten besondere Berücksichtigung finden.
Diese Mitgliedschaften gibt es
Clubmitgliedschaft
Clubmitglieder sind natürliche/Privatpersonen, welche den Club besuchen, aktiv am Vereinsleben teilnehmen und ihren privaten Cannabisbedarf über den CSC Berlin e.V. beziehen wollen.
Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder sind Personen, die nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber die Ziele und Aktivitäten des CSC finanziell unterstützen möchten.
Vollmitgliedschaft
Vollmitglieder sind vom Vorstand benannte natürliche Personen, die aktiv die Ziele des CSC Berlin e.V. voranbringen und mindestens 20h/Monat ehrenamtliche Arbeit leisten. Nur Vollmitglieder besitzen Wahl- und Mitentscheidungsrecht.
Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder können natürlich und nicht natürliche Personen werden, die sich für den CSC Berlin e.V. und der Umsetzung seiner Ziele in besonderer Weise verdient gemacht haben. Diese können auf Antrag beim Vorstand benannt werden.
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