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CSC Berlin veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Berlin-Wahl 2026 – Legalisierung braucht Raum

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zeigt sich in Berlin eine deutliche Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlicher Umsetzung.

Während das Land selbst von einem Bedarf von über 600 Anbauvereinigungen ausgeht, sind aktuell lediglich 11 Vereine in Betrieb. Damit liegt Berlin bundesweit im hinteren Drittel.

Aus Sicht des Cannabis Social Club Berlin e. V. liegt das Problem nicht im Gesetz, sondern in der Umsetzung:

  • Genehmigungsverfahren sind zu langsam
  • baurechtliche Einordnungen unklar
  • geeignete Flächen fehlen
  • und im öffentlichen Raum entstehen Nutzungskonflikte

Kurz gesagt: Legalisierung braucht Raum.

Der CSC Berlin hat deshalb im Vorfeld der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 Wahlprüfsteine veröffentlicht. Diese richten sich gezielt an die Berliner Landespolitik und benennen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung, unter anderem:

  • Beschleunigung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren
  • klare baurechtliche Regelungen für Anbauvereinigungen
  • Ausweisung geeigneter Flächen und Sondergebiete
  • transparente Daten zur Umsetzung
  • und praxistaugliche Regeln für den Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum

Die Parteien sind aufgefordert, bis zum 13. April 2026 Stellung zu den folgenden Fragen beziehen:

1. Genehmigungsverfahren und Digitalisierung nach § 11 KCanG

Die Genehmigung von Anbauvereinigungen nach § 11 KCanG ist derzeit durch lange Bearbeitungszeiten, parallele Zuständigkeiten sowie fehlende Standardisierung geprägt. Zudem erfolgt die Antragstellung überwiegend analog, was zu zusätzlichen Verzögerungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt.

Vor diesem Hintergrund bestehen auf Landesebene bereits Möglichkeiten, die Verfahren deutlich zu verbessern, insbesondere durch die Einführung eines zentral koordinierten Verfahrens beim LaGeSo im Sinne eines einheitlichen Ansprechpartners, den Erlass verbindlicher Verwaltungsvorschriften mit klaren Prüfkatalogen sowie die vollständige Digitalisierung der Antragstellung einschließlich strukturierter Antragsformulare und Statusverfolgung.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Genehmigungsverfahren nach § 11 KCanG durch verbindliche Verwaltungsvorschriften, eine zentrale Koordination beim LaGeSo sowie eine vollständige Digitalisierung zu standardisieren und deutlich zu beschleunigen? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie hierfür ergreifen?

2. Baurechtliche Einordnung und vereinfachte Bauverfahren

Anbauvereinigungen sind in der Bauordnung für Berlin bislang nicht eindeutig geregelt, was zu uneinheitlichen Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und zu erheblichen Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren führt. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Anbauvereinigungen grundsätzlich in bestehenden Gewerbe- und Industriegebäuden betrieben werden könnten, ohne dass wesentliche bauliche Veränderungen erforderlich sind. Dennoch führen bisher eingeforderte Nutzungsänderungen häufig zu aufwendigen Genehmigungsverfahren.

Auf Grundlage der Bauordnung für Berlin bestehen bereits geeignete Instrumente, um hier Abhilfe zu schaffen. Dazu gehören insbesondere eine klare baurechtliche Einordnung von Anbauvereinigungen, die konsequente Anwendung vereinfachter Verfahren nach § 63 BauO Bln sowie die Nutzung von Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BauO Bln.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, eine klare baurechtliche Einordnung von Anbauvereinigungen in Berlin zu schaffen und gleichzeitig die bestehenden Instrumente der Bauordnung – insbesondere vereinfachte Verfahren nach § 63 BauO Bln sowie Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BauO Bln – systematisch nutzbar zu machen? Falls ja, wie soll dies konkret erfolgen?

3. Flächenpolitik und Bereitstellung geeigneter Standorte

Der Mangel an geeigneten Flächen stellt derzeit das zentrale Umsetzungshindernis dar. Ohne genehmigungsfähige Räume können Anbauvereinigungen weder gegründet noch betrieben werden. Das Land Berlin verfügt über geeignete planungsrechtliche Instrumente sowie eigene Flächenbestände.

Eine zentrale Grundlage bildet § 11 BauNVO, der die Ausweisung von Sondergebieten ermöglicht. Diese Instrumente könnten gezielt genutzt werden, insbesondere durch die Ausweisung von Sondergebieten für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau, die aktive Identifikation geeigneter Flächen durch Senat und Bezirke sowie die Bereitstellung oder Verpachtung landeseigener Flächen.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, auf Grundlage des § 11 BauNVO gezielt Sonderflächen für Anbauvereinigungen auszuweisen und landeseigene Flächen aktiv für gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau bereitzustellen? Falls ja, welche konkreten Schritte planen Sie hierzu?

4. Nutzung mehrerer Anbauvereinigungen an einem Standort

Die Nutzung größerer Gebäude durch mehrere Anbauvereinigungen ist derzeit rechtlich nicht eindeutig geregelt und führt in der Praxis zu erheblicher Unsicherheit bei Antragstellenden sowie bei Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Aus der Kombination von Bauordnungsrecht und den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes ergibt sich, dass eine gemeinsame Nutzung grundsätzlich möglich sein kann, sofern eine klare bauliche und organisatorische Trennung gewährleistet ist. Insbesondere betrifft dies getrennte Anbau-, Lager- und Zugangsbereiche sowie eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten.

Durch eine Klarstellung in Verwaltungsvorschriften sowie die Definition verbindlicher Mindestanforderungen an bauliche und organisatorische Trennung könnte hier eine erhebliche Vereinfachung erreicht werden.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, durch Verwaltungsvorschriften oder vergleichbare Regelungen rechtliche Klarheit für die Nutzung gemeinsamer Standorte durch mehrere Anbauvereinigungen zu schaffen? Falls ja, wie sollen entsprechende Anforderungen an bauliche und organisatorische Trennung konkret ausgestaltet werden?

5. Regelungen zum Cannabiskonsum im öffentlichen Raum

Die Konsumverbote nach § 5 KCanG führen insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten wie Berlin dazu, dass große Teile des öffentlichen Raums faktisch als Konsumverbotszonen ausgestaltet sind. Dies führt zu Unsicherheiten für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zu Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.

Auf Landes- und kommunaler Ebene bestehen Möglichkeiten, den Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum klarer und praxistauglicher zu gestalten. Dazu gehören insbesondere eine verständliche Ausgestaltung der bestehenden Regelungen, eine transparente Darstellung der Konsumverbotsbereiche sowie eine stärkere Berücksichtigung stadtplanerischer Aspekte zur Konfliktvermeidung, beispielsweise durch die Ausweisung geeigneter Konsumbereiche.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, auf Grundlage der bestehenden Regelungen des § 5 KCanG sowie des Berliner Ordnungsrechts klare, verständliche und praxistaugliche Regelungen für den Cannabiskonsum im öffentlichen Raum zu entwickeln? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie, insbesondere im Hinblick auf eine transparente Darstellung von Konsumverbotszonen und die Ausweisung geeigneter Konsumbereiche?

6. Transparenz und Datenerhebung zur Umsetzung des KCanG

Die wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) hat gezeigt, dass die Bewertung der Umsetzung durch fehlende oder unzureichend verfügbare Daten erheblich erschwert wird. In Berlin werden bislang keine umfassenden und regelmäßig aktualisierten Daten zur Umsetzung veröffentlicht, insbesondere nicht zu Antragszahlen, Genehmigungen, Ablehnungen oder Bearbeitungszeiten.

Eine systematische und transparente Datenerhebung sowie deren regelmäßige Veröffentlichung könnten dazu beitragen, die Umsetzung nachvollziehbar zu machen und politische Steuerungsmaßnahmen gezielt auszurichten.

Frage

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Berlin durch eine regelmäßige, strukturierte und öffentlich zugängliche Datenerhebung transparenter zu gestalten? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie hierfür?

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