Zwei Jahre KCanG: Wie geht es weiter in Berlin?
Diskussionsgrundlage zum Parlamentarischen Abend des CSC Berlin e.V. – 8. September 2026 · Franz-Mehring-Platz 1 · 10243 Berlin
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG möchten wir gemeinsam mit Politik, Verwaltung, Anbauvereinigungen und Fachpraxis auf die bisherigen Erfahrungen schauen und diskutieren, wie sich die Umsetzung in Berlin weiterentwickeln kann. Dieses Papier versteht sich ausdrücklich nicht als abschließender oder unmittelbar umzusetzender Forderungskatalog, sondern als Diskussionsgrundlage, die Zahlen, Erfahrungen, Modellrechnungen und mögliche Handlungsfelder zusammenführt. Die dargestellten Szenarien sollen Größenordnungen sichtbar und unterschiedliche Entwicklungswege diskutierbar machen – nicht deren Umsetzung vorwegnehmen. Unser Ziel ist ein offener, sachlicher und ergebnisorientierter Dialog, aus dem gemeinsam realistische Perspektiven für die kommenden Jahre entstehen können.
| Zentrale Leitfrage Welchen realistischen Beitrag können Anbauvereinigungen zur legalen Versorgung, zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes sowie zum Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz in Berlin leisten – und welche Rahmenbedingungen muss das Land dafür schaffen? |

| Politische Kernfrage Die bestehende Antragspipeline ist nahezu abgearbeitet. Seit Ende Mai 2026 ist kein neuer Antrag hinzugekommen. Unter welchen Bedingungen entstehen die nächsten 20, 50, 100 oder 200 tragfähigen Anbauvereinigungen? |
2. Referenzgröße und Bezirksmodell
Für die Berliner Modellierung verwenden wir die im Berlin-Bericht des Epidemiologischen Suchtsurveys (ESA) 2024 des IFT Institut für Therapieforschung veröffentlichten Referenzgrößen zum Cannabiskonsum: Für die von uns betrachtete Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen werden eine 30-Tage-Prävalenz von 10,7 % mit einer Hochrechnung von rund 261.000 Personen sowie eine 12-Monats-Prävalenz von 17,7 % mit rund 431.000 Personen zugrunde gelegt. Der Berlin-Bericht wurde 2026 von Hollweck, Deibler, Becher, Olk und Olderbak veröffentlicht (IFT München, DOI 10.5281/zenodo.20809562); die Berlin-spezifische Auswertung ist Teil des Epidemiologischen Suchtsurveys 2024 und wurde durch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gefördert.
Die Werte 261.000 und 431.000 übernehmen wir dabei als veröffentlichte Berliner ESA-Hochrechnungen und berechnen sie nicht aus unserer Einwohnerregisterstatistik neu. Die Einwohnerregisterdaten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum 31.12.2023 verwenden wir anschließend ausschließlich als räumlichen Verteilungsschlüssel für die zwölf Bezirke. Deshalb unterscheiden sich die Bevölkerungsbasis der ESA-Hochrechnung und die für unsere Bezirksmodellierung verwendete Registerbasis im Niveau; für die Bezirksverteilung werden lediglich die jeweiligen Bevölkerungsanteile der 18- bis 64-Jährigen verwendet.
30 Tage: 10,7 % · rund 261.000 Personen
12 Monate: 17,7 % · rund 431.000 Personen
Die 30-Tage-Prävalenz bildet die zentrale Referenz für die nachfolgenden Infrastruktur- und Kapazitätsszenarien. Die 12-Monats-Prävalenz dient der zusätzlichen gesellschaftlichen Einordnung. Beide Werte werden nicht addiert, da die 30-Tage-Gruppe Bestandteil der 12-Monats-Gruppe ist.
Von Berlin zum einzelnen Bezirk
Für die zwölf Bezirke liegen keine entsprechend gemessenen ESA-Prävalenzen vor. Deshalb werden keine eigenen bezirklichen Konsumquoten angenommen.
Stattdessen werden die Berliner Referenzwerte proportional nach dem Anteil der 18- bis 64-Jährigen jedes Bezirks an allen Berliner 18- bis 64-Jährigen verteilt.
Berlin umfasst in der verwendeten Einwohnerregisterstatistik insgesamt:
2.513.861 Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.
Der konkrete Rechenweg lässt sich am Beispiel Pankow nachvollziehen:
1. Bevölkerung Pankow
424.307 Einwohner insgesamt
→ 288.306 Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren
Für die Modellierung wird ausschließlich die letzte Zahl verwendet.
2. Anteil Pankows an allen Berliner 18- bis 64-Jährigen
288.306 ÷ 2.513.861
= 0,11468653
= 11,468653%
Dieser Anteil wird für die weitere Berechnung nicht vorzeitig auf 11,47% gerundet.
3. 30-Tage-Modellwert
261.000 × 0,11468653
= 29.933,18
→ gerundet 29.933 rechnerische 30-Tage-Konsumierende in Pankow
4. 12-Monats-Modellwert
431.000 × 0,11468653
= 49.429,90
→ gerundet 49.430 rechnerische 12-Monats-Konsumierende in Pankow
Allgemeiner Rechenweg
Bevölkerung 18–64 im Bezirk
÷
2.513.861 Berlinerinnen und Berliner 18–64
=
Bezirksanteil
Danach:
Bezirksanteil × 261.000 = 30-Tage-Modellwert
Bezirksanteil × 431.000 = 12-Monats-Modellwert
Auf diese Weise werden beide Berliner Referenzwerte vollständig auf die zwölf Bezirke verteilt. Die gerundeten Bezirkswerte ergeben in der Summe wieder 261.000 beziehungsweise 431.000 Personen.
Die Bezirkszahlen sind damit ausdrücklich keine gemessenen bezirklichen Prävalenzen, sondern eine transparente räumliche Modellverteilung der Berliner Referenzwerte.
Von der Statistik zur Infrastruktur
Die Modellierung beantwortet nicht die Frage, wie viele dieser Personen tatsächlich Mitglied einer Anbauvereinigung werden wollen. Sie schafft vielmehr einen räumlichen Bezugsrahmen dafür, in welcher Größenordnung legale nichtkommerzielle Versorgungsstrukturen in den einzelnen Bezirken grundsätzlich betrachtet werden müssen.
Für die folgenden AV-Kapazitätsszenarien wird ausschließlich die 30-Tage-Referenz von 261.000 Personen verwendet.
Quellen/Datengrundlage: Epidemiologischer Suchtsurvey 2024 Berlin; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Einwohnerregisterstatistik Berlin 31.12.2023; Modellierung und Aufbereitung CSC Berlin e. V.
Die Bezirkswerte machen aus einer abstrakten berlinweiten Zahl eine konkrete Infrastrukturfrage: Wo werden Anbau-, Lager- und Weitergabeflächen benötigt, wo entstehen Genehmigungs- und Baurechtsfragen, und wie unterscheiden sich die räumlichen Anforderungen zwischen den Bezirken?

3. Heutige Reichweite und politischer Wirkungsmaßstab
Mit 15 wirksamen Erlaubnissen verfügt Berlin bislang nur über eine sehr begrenzte legale Versorgungsstruktur. Um ihre heutige und eine mögliche zukünftige Reichweite vergleichbar zu machen, rechnen wir mit zwei Kapazitätsgrößen: 300 und 500 Mitgliedern je Anbauvereinigung.
Die 300er-Größe orientiert sich am derzeit beobachtbaren Praxisbild der Berliner Anbauvereinigungen: Soweit uns Mitgliederstände bekannt sind, bewegen sich bestehende Strukturen häufig in einer Größenordnung von etwa 250 bis 300 Mitgliedern, teilweise etwas darunter oder darüber. Für die Modellierung setzen wir deshalb 300 Mitglieder je AV als praxisnahen Planungswert an. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen gesetzlichen oder prognostizierten Durchschnitt, sondern um eine Rechengröße auf Grundlage des gegenwärtigen Entwicklungsstandes.
Die 500er-Größe bildet dagegen die gesetzlich zulässige Höchstbelegung ab. Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Sie zeigt damit die theoretisch maximal erreichbare Mitgliederkapazität einer gegebenen Zahl von Anbauvereinigungen.
Für eine langfristige Infrastrukturplanung sollte jedoch nicht unterstellt werden, dass jede Anbauvereinigung dauerhaft mit 500 Mitgliedern vollständig ausgelastet ist. Mitgliederzahlen können schwanken; neue Vereinigungen benötigen Zeit für ihren Aufbau, Mitglieder treten ein und aus, und unterschiedliche Konsum-, Sorten-, Standort- und Gemeinschaftspräferenzen können dazu führen, dass sich die Nachfrage auf verschiedene Angebote verteilt. Auch das KCanG knüpft die genehmigten Eigenanbau- und Weitergabemengen an den tatsächlichen Eigenbedarf der Mitglieder und sieht Anpassungen bei veränderten Mitgliederzahlen vor.
Bei den derzeit 15 wirksamen Berliner Erlaubnissen ergibt sich daraus eine rechnerische Reichweite von 4.500 Mitgliedern bei 300 Mitgliedern je AV beziehungsweise maximal 7.500 Mitgliedern bei vollständiger Ausschöpfung der gesetzlichen Obergrenze. Bezogen auf die Berliner 30-Tage-Referenz von 261.000 Personen entspricht dies lediglich 1,72% beziehungsweise 2,87%.


Was sagt die Bundesevaluation?
Auch die gesetzlich vorgesehene Evaluation sieht die geringe Reichweite der Anbauvereinigungen als strukturelles Problem. EKOCAN kommt zu dem Ergebnis, dass die bislang bestehenden Anbauvereinigungen keinen maßgeblichen Beitrag zur Schwarzmarktverdrängung leisten konnten und dass sich dies ohne Änderungen der Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht grundlegend ändern wird.
Bereits der erste EKOCAN-Zwischenbericht rechnet vor, dass für nur 0,8–0,9 Mio. besonders konsumintensive Erwachsene bundesweit mindestens 2.700–3.000 AV mit etwa 300 Mitgliedern erforderlich wären.
| Diskussionsvorschlag: Berlin sollte die Voraussetzungen für eine legale, nichtkommerzielle AV-Infrastruktur schaffen, deren rechnerische Kapazität grundsätzlich ausreichen könnte, bis zu 25 % der statistischen 30-Tage-Referenz potenziell erreichbar zu machen. 25% von 261.000 = 65.250 Menschen. Dies ist keine prognostizierte Mitgliederquote, sondern ein politischer Wirkungs- und Planungsmaßstab. Dies entspricht rechnerisch ca. 131 AV bei 500 oder 218 AV bei 300 Mitgliedern. |
Einordnung in den Berliner Rechtsrahmen:
Berlin lässt regulatorisch eine Größenordnung von rund 650 Anbauvereinigungen zu (eine AV auf je 6.000 Einwohner). Die derzeit 15 wirksamen Erlaubnisse entsprechen rund 2,3 % dieses Rahmens. Selbst das 25-%-Reichweitenszenario mit rechnerisch 218 AV bei 300 Mitgliedern läge nur bei rund einem Drittel der landesrechtlich möglichen Größenordnung.
5. Vier Entwicklungen – ein politisches Ergebnis
Die Entwicklung der Berliner Anbauvereinigungen lässt sich nicht allein an der Zahl der erteilten Erlaubnisse beurteilen. Erst die gemeinsame Betrachtung von Anträgen, Erlaubnissen, Rücknahmen und Versagungen zeigt, wie sich die Umsetzung tatsächlich entwickelt hat.
Von insgesamt 43 gestellten Anträgen wurden bis zum 28. August 2026 16 Erlaubnisse erteilt. Nach einem Widerruf sind davon 15 Erlaubnisse wirksam. Gleichzeitig wurden 14 Anträge zurückgezogen und 11 versagt; nur noch zwei Verfahren befinden sich in Prüfung.
Damit ist die bisherige Antragspipeline nahezu vollständig abgearbeitet. Gleichzeitig ist seit Ende Mai 2026 kein neuer Antrag hinzugekommen. Das Problem verschiebt sich deshalb: Nicht mehr allein die Geschwindigkeit der Bearbeitung bestehender Anträge entscheidet über die weitere Entwicklung, sondern die Frage, ob überhaupt neue, tragfähige Anbauvereinigungen entstehen und Anträge stellen werden.
Die vorherige Skalierungsbetrachtung macht die Dimension dieses Problems sichtbar. Selbst eine Verdoppelung oder Vervierfachung des heutigen Bestandes würde nur einen begrenzten Teil der statistischen 30-Tage-Konsumierenden potenziell erreichbar machen. Eine relevante legale Infrastruktur setzt deshalb voraus, dass Berlin nicht nur vorhandene Verfahren verwaltet, sondern die Entstehungsbedingungen neuer Strukturen verbessert.
15 wirksame Erlaubnisse können nicht der Endpunkt der Berliner Umsetzung sein.
Wenn Anbauvereinigungen einen messbaren Beitrag zur legalen Versorgung, zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes sowie zum Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz leisten sollen, braucht Berlin wieder eine Entwicklungsperspektive für neue Initiativen.
Die zentrale Frage für die kommende Legislaturperiode lautet deshalb:
Was muss Berlin verändern, damit aus einzelnen genehmigten Anbauvereinigungen eine tragfähige, erreichbare und dauerhaft funktionierende legale Infrastruktur entstehen kann?

Die veröffentlichten Stichtagswerte beruhen auf unterschiedlichen Zuständigkeits- und Erhebungsständen und bilden daher keine durchgehend homogene kumulierte Zeitreihe.
| Perspektivwechsel Nicht der gegenwärtig niedrige Antragseingang darf dauerhaft die politische und administrative Erwartung bestimmen. Wenn Berlin eine relevante legale Infrastruktur will, muss es die Bedingungen schaffen, unter denen neue Initiativen Standorte finden, investieren, Anträge stellen und tatsächlich in Betrieb gehen können. |
6. Zehn Handlungsfelder für Berlin 2026-2031
Die folgenden Punkte sind bewusst als Diskussionsgrundlage formuliert: Ausgangslage, Vorschlag des CSC Berlin und eine konkrete Frage an Politik, Verwaltung und Fachpraxis.
1. Verbindlichen Ausbau- und Wirkungspfad festlegen
| Ausgangslage | Berlin verfügt bislang über keinen erkennbaren Entwicklungsplan dafür, welchen relevanten Versorgungsbeitrag Anbauvereinigungen künftig leisten sollen. |
| Vorschlag CSC Berlin | Messbarer Ausbau- und Wirkungspfad 2026-2031 mit jährlichen Zwischenzielen, öffentlichem Monitoring und einem Wirkungsmaßstab für die erreichbare legale Versorgungskapazität. |
| Diskussionsfrage | Welchen messbaren Versorgungsbeitrag sollen AV bis 2031 leisten können und anhand welcher Zwischenziele wird Erfolg bewertet? |
2. Genehmigungsverfahren planbar, transparent und digital gestalten
| Ausgangslage | Initiativen müssen häufig Räume sichern und investieren, bevor abschließend klar ist, ob Antrag und Standort tragfähig sind. Mehrere Behörden und Ebenen sind beteiligt. |
| Vorschlag CSC Berlin | LAGeSo als federführende Verfahrensstelle: zentraler Zugang, verbindlicher Prüfkatalog, frühe Vollständigkeitsprüfung, möglichst frühe Standorteinschätzung, gebündelte Nachforderungen, digitale Bearbeitung und koordinierte Behördenbeteiligung. |
| Diskussionsfrage | Wie kann Berlin einen Single-Window-Verfahrensweg schaffen, ohne die gesetzlichen Fachzuständigkeiten aufzuheben? |
3. Landeseinheitliche bau- und nutzungsrechtliche Standards schaffen
| Ausgangslage | KCanG-Erlaubnis und Bau-/Nutzungsrecht sind getrennte Ebenen. Der Berliner Senat räumt selbst ein, dass eine unterschiedliche Handhabung im bezirklichen Vollzug nicht ausgeschlossen werden kann. Für vergleichbare Vorhaben entstehen dadurch unterschiedliche Planungsrisiken. |
| Vorschlag CSC Berlin | Gemeinsamer Berliner Bau- und Nutzungsleitfaden; klare Einordnung typischer Nutzungen, Standardfälle, Nutzungsänderungen, technische Nachweise und vereinfachte Verfahren, soweit rechtlich möglich. |
| Diskussionsfrage | Welche wiederkehrenden AV-Nutzungen lassen sich berlinweit standardisieren, damit vergleichbare Sachverhalte in allen zwölf Bezirken vergleichbar behandelt werden? |
4. Liegenschaftsrichtlinie und aktive Flächenstrategie schaffen
| Ausgangslage | Ohne geeigneten Standort kein tragfähiges Erlaubnisverfahren; ohne Planungssicherheit ist eine langfristige Standortbindung wirtschaftlich riskant. |
| Vorschlag CSC Berlin | AV als reguläre bundesgesetzlich vorgesehene Nutzergruppe berücksichtigen; zentraler Flächenpool, transparente Kriterien, Konzeptverfahren sowie Modelle zur frühen Standortsicherung. |
| Diskussionsfrage | Wie kann Berlin erlaubnisfähigen Initiativen einen realistischen und diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten öffentlichen Gewerbeflächen ermöglichen? |
5. Gemeinsame Standorte und Infrastruktur rechtssicher ermöglichen
| Ausgangslage | Das KCanG setzt gemeinsamen bzw. unmittelbar benachbarten Standorten mehrerer Anbauvereinigungen enge Grenzen. § 12 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 3 KCanG enthalten ausdrückliche Versagungsgründe beziehungsweise Versagungsmöglichkeiten für überlappende befriedete Besitztümer, baulichen Verbund und bestimmte räumliche Nähekonstellationen. |
| Vorschlag CSC Berlin | Berlin sollte transparent darstellen, welche Standort- und Infrastrukturmodelle innerhalb dieses bundesrechtlichen Rahmens zulässig bleiben und wo rechtliche Grenzen bestehen. |
| Diskussionsfrage | Welche Formen gemeinsamer technischer oder standortbezogener Infrastruktur sind innerhalb des geltenden KCanG rechtssicher möglich – und wo besteht gegebenenfalls bundesrechtlicher Änderungsbedarf? |
6. Rechtssicherheit bei § 6 KCanG schaffen
| Ausgangslage | Die Abgrenzung zwischen zulässiger sachlicher Information und verbotener Werbung bzw. Sponsoring ist bei Website, Social Media, Pressearbeit, Bildsprache, Analysewerten, Veranstaltungen und Kooperationen risikobehaftet. |
| Vorschlag CSC Berlin | Öffentlich zugängliche Auslegungs- und Vollzugshilfe mit Positiv-, Grau- und Negativkatalog, möglichst einheitlichen Bewertungsmaßstäben, Clearingfunktion und anonymisierter Fallpraxis. Bundesrecht und Einzelfallprüfung bleiben bestehen. |
| Diskussionsfrage | Mit welchem Berliner Instrument lassen sich vorher bekannte Kriterien und ein möglichst einheitlicher Vollzug in zwölf Bezirken rechtssicher organisieren? |
7. Transparenz, Monitoring und amtliches Informationsportal schaffen
| Ausgangslage | Die Berliner Datengrundlage ist fragmentiert. Selbst zentrale Zeitreihen zu Anträgen, Erlaubnissen, Rücknahmen und Versagungen mussten aus verschiedenen Stichtagen zusammengeführt werden. |
| Vorschlag CSC Berlin | Öffentliches Monitoring vom Antrag bis zur tatsächlichen Betriebsaufnahme und Versorgungskapazität; Dashboard, Ursachenanalyse bei Rücknahmen/Scheitern und amtliches Informationsportal für erlaubte AV. |
| Diskussionsfrage | Welche Daten kann Berlin regelmäßig veröffentlichen, damit Politik und Öffentlichkeit nicht nur Bescheide, sondern die tatsächliche Entwicklung der legalen Infrastruktur sehen? |
8. Ressortübergreifende Schwarzmarktstrategie entwickeln
| Ausgangslage | Schwarzmarktverdrängung kann nicht allein durch Kontrollen und Sanktionen erreicht werden. Legale Alternativen müssen tatsächlich erreichbar, verlässlich und für Erwachsene erkennbar sein. |
| Vorschlag CSC Berlin | Ausbau legaler nichtkommerzieller Strukturen mit Prävention, Verbraucherinformation, Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zielgerichtetem Vorgehen gegen illegale Angebote verbinden. |
| Diskussionsfrage | Wie werden Ausbau legaler Alternativen und Bekämpfung illegaler Strukturen zu einer gemeinsamen Berliner Wirkungsstrategie? |
9. Öffentlicher Raum und nichtkommerzielle Konsumorte prüfen
| Ausgangslage | Eine dicht bebaute Stadt muss neben gesetzlichen Konsumverboten auch die praktische Frage beantworten, wo erwachsene Menschen rechtmäßig und nachbarschaftsverträglich konsumieren können. |
| Vorschlag CSC Berlin | Landeseinheitliche Orientierung zu Verbots- und legalen Bereichen; ergebnisoffene rechtliche Prüfung unabhängiger, nichtkommerzieller und von AV getrennter Community-/Konsumorte mit Jugend-, Gesundheits- und Nachbarschaftsschutz. |
| Diskussionsfrage | Welche rechtssicheren und sozialverträglichen Alternativen sind möglich, wenn Konsum aus sensiblen Teilen des öffentlichen Raums herausgehalten werden soll? |
10. Verbindliche Umsetzungssteuerung statt Einzelfallpolitik
| Ausgangslage | Genehmigung, Baurecht, Flächen, Vollzug, Daten, Prävention und öffentlicher Raum liegen bei unterschiedlichen Stellen. Die Schnittstellen bleiben häufig an einzelnen AV hängen. |
| Vorschlag CSC Berlin | 100-Tage-Agenda des neuen Senats, zentrale politische Federführung, verwaltungsübergreifendes Umsetzungsboard, Runder Tisch Cannabis Berlin und jährlicher öffentlicher Soll-Ist-Bericht. |
| Diskussionsfrage | Wer übernimmt die politische Gesamtverantwortung, welche Arbeitsaufträge werden in den ersten 100 Tagen erteilt und wie wird Nachsteuerung verbindlich gemacht? |
7. 100-Tage-Agenda für den neuen Senat
Aus den zehn Handlungsfeldern soll kein weiterer unverbindlicher Forderungskatalog entstehen. Für jeden Arbeitsauftrag sollte dasselbe Steuerungsschema gelten:
| Steuerungslogik Problem → Ziel → Instrument → Rechtsgrundlage → Federführung → Beteiligte → Frist → Ergebnis → Kennzahl |
| Arbeitsfeld | Arbeitsauftrag |
| Genehmigung | Single Window, Prüfkatalog, Digitalisierung, Vollständigkeitsprüfung, Behördenkoordination |
| Bau- und Nutzungsrecht | landeseinheitliche Einordnung, Bau- und Nutzungsleitfaden, Standardfälle |
| Flächen | Liegenschafts- und Vergaberichtlinien, Flächenpool, diskriminierungsfreier Zugang, frühe Standortsicherung |
| Mehr-AV-Standorte | Berliner Standard für Trennung und gemeinsame Infrastruktur |
| § 6 KCanG | Auslegungs- und Vollzugshilfe, Positiv-/Grau-/Negativkatalog, Clearing |
| Daten und Portal | öffentliches Monitoring, Dashboard und amtliches Informationsportal |
| Prävention und Suchthilfe | regionale Kooperationen, Schulungen, feste Ansprechpartner und Vermittlungswege |
| Öffentlicher Raum | Orientierung und rechtliche Prüfung nichtkommerzieller Community-/Konsumorte |
| Schwarzmarkt | ressortübergreifende Strategie aus legalen Alternativen, Prävention, Information und Vollzug |
8. Politischer Gesamtauftrag
| Vom Einzelfall zur Berliner Regelstruktur Berlin braucht klare Anforderungen statt Unsicherheit, planbare Verfahren statt unkalkulierbarer Vorleistungen, einheitliche Standards statt zwölf möglicher Auslegungen, geeignete Flächen statt struktureller Zugangshürden, Transparenz statt zusammengesuchter Daten und Prävention als Bestandteil der Struktur. |
Anbauvereinigungen sind bundesgesetzlich vorgesehene, nichtkommerzielle Strukturen. Sie können einen Beitrag zu Entkriminalisierung, Entstigmatisierung, Schwarzmarktverdrängung, Jugend- und Verbraucherschutz, Qualitätssicherung, Prävention, Community und Selbsthilfe leisten. Sie ersetzen keine professionelle Suchthilfe, können aber Teil eines funktionierenden Hilfenetzwerks sein.
| Ziel für Berlin Die Voraussetzungen für eine legale, nichtkommerzielle gemeinschaftlich organisierte Cannabis Selbstversorger Infrastruktur schaffen, deren rechnerische Kapazität grundsätzlich ausreichen könnte, den Schwarzmarkt wirksam zurückzudrängen und 25% der statistischen 30-Tage-Referenz potenziell erreichbar zu machen, deren tatsächliche Entwicklung und Wirkung transparent messen und aus einzelnen Anbauvereinigungen eine anerkannte Berliner Regelstruktur entwickeln. |

Vom Gesetz zur Praxis und von der Praxis zur politischen Verantwortung
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG geht es in Berlin nicht mehr allein um die Frage, ob Anbauvereinigungen genehmigt werden können. Entscheidend ist, welchen tatsächlichen Beitrag sie künftig zur legalen Versorgung, zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes sowie zum Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz leisten sollen – und welche Rahmenbedingungen das Land dafür schaffen muss.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Einzelne Erlaubnisse allein schaffen noch keine funktionierende Infrastruktur. Es braucht planbare Verfahren, rechtssichere Standards, geeignete Flächen, verlässliche Zuständigkeiten, transparente Daten und eine politische Steuerung, die Entwicklung ermöglicht und ihre Wirkung messbar macht.
Der vorgeschlagene 25-%-Reichweitenmaßstab ist dabei keine Prognose darüber, wie viele Menschen Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Er beschreibt eine politische Planungsgröße: Berlin sollte eine legale, nichtkommerzielle Infrastruktur ermöglichen, die grundsätzlich groß genug ist, einen relevanten Teil der statistischen 30-Tage-Konsumierenden zu erreichen.
Die entscheidende Frage für die kommende Legislaturperiode lautet deshalb nicht, wie viele Anbauvereinigungen Berlin heute hat, sondern wo Berlin 2031 stehen will und woran Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit erkennen können, ob dieser Weg erfolgreich war.
Unser Auftrag an die Berliner Politik
Aus einzelnen Anbauvereinigungen muss eine verlässliche Berliner Regelstruktur werden.
Nicht als Selbstzweck, sondern als Bestandteil einer Cannabis-Politik, die Entkriminalisierung praktisch wirksam macht, legale Alternativen stärkt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Jugend-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz miteinander verbindet.
Die kommenden fünf Jahre entscheiden darüber, ob Berlin die mit dem KCanG geschaffenen Möglichkeiten lediglich verwaltet – oder sie gestaltet.
Daran wollen wir die Berliner Cannabis-Politik 2026–2031 messen.






