So wollen die Parteien das Konsumcannabisgesetz in Berlin zukünftig umsetzen
Wie soll das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Berlin künftig umgesetzt werden? Welche Parteien wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und legale Anbauvereinigungen stärken? Und welche Maßnahmen planen sie für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und die Zurückdrängung des Schwarzmarktes?
Mit diesen Fragen hat sich der CSC Berlin e.V. im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 an die politischen Parteien gewandt. Ziel unserer Wahlprüfsteine ist es, die Positionen der Parteien zur praktischen Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Landesebene transparent und vergleichbar darzustellen.
Warum wir Wahlprüfsteine entwickelt haben
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zeigt sich deutlich, dass viele Herausforderungen nicht im Bundesgesetz selbst liegen, sondern bei dessen Umsetzung durch Länder und Kommunen.
Aus unserer Zusammenarbeit mit inzwischen mehr als 6.700 Mitgliedern sowie zahlreichen genehmigten und sich im Genehmigungsverfahren befindlichen Anbauvereinigungen in Berlin und Brandenburg kennen wir die praktischen Herausforderungen aus erster Hand. Lange Bearbeitungszeiten, uneinheitliche Verwaltungsentscheidungen, baurechtliche Unsicherheiten und der Mangel an geeigneten Standorten erschweren vielerorts den Aufbau legaler Strukturen.
Diese Erfahrungen haben wir in sechs Wahlprüfsteinen zusammengefasst. Sie konzentrieren sich bewusst auf Themen, die das Land Berlin tatsächlich gestalten kann.
Was wurde gefragt?
Unsere Wahlprüfsteine behandeln sechs zentrale Themenbereiche:
Genehmigungsverfahren und Digitalisierung
Die Genehmigung von Anbauvereinigungen nach § 11 KCanG ist derzeit durch lange Bearbeitungszeiten, parallele Zuständigkeiten sowie fehlende Standardisierung geprägt. Zudem erfolgt die Antragstellung überwiegend analog, was zu zusätzlichen Verzögerungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt.
Vor diesem Hintergrund bestehen auf Landesebene bereits Möglichkeiten, die Verfahren deutlich zu verbessern, insbesondere durch die Einführung eines zentral koordinierten Verfahrens beim LaGeSo im Sinne eines einheitlichen Ansprechpartners, den Erlass verbindlicher Verwaltungsvorschriften mit klaren Prüfkatalogen sowie die vollständige Digitalisierung der Antragstellung einschließlich strukturierter Antragsformulare und Statusverfolgung.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, die Genehmigungsverfahren nach § 11 KCanG durch verbindliche Verwaltungsvorschriften, eine zentrale Koordination beim LaGeSo sowie eine vollständige Digitalisierung zu standardisieren und deutlich zu beschleunigen? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie hierfür ergreifen?
Baurechtliche Einordnung und vereinfachte Bauverfahren
Anbauvereinigungen sind in der Bauordnung für Berlin bislang nicht eindeutig geregelt, was zu uneinheitlichen Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und zu erheblichen Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren führt. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Anbauvereinigungen grundsätzlich in bestehenden Gewerbe- und Industriegebäuden betrieben werden könnten, ohne dass wesentliche bauliche Veränderungen erforderlich sind. Dennoch führen bisher eingeforderte Nutzungsänderungen häufig zu aufwendigen Genehmigungsverfahren.
Auf Grundlage der Bauordnung für Berlin bestehen bereits geeignete Instrumente, um hier Abhilfe zu schaffen. Dazu gehören insbesondere eine klare baurechtliche Einordnung von Anbauvereinigungen, die konsequente Anwendung vereinfachter Verfahren nach § 63 BauO Bln sowie die Nutzung von Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BauO Bln.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, eine klare baurechtliche Einordnung von Anbauvereinigungen in Berlin zu schaffen und gleichzeitig die bestehenden Instrumente der Bauordnung – insbesondere vereinfachte Verfahren nach § 63 BauO Bln sowie Genehmigungsfreistellungen nach § 62 BauO Bln – systematisch nutzbar zu machen? Falls ja, wie soll dies konkret erfolgen?
Flächenpolitik und Bereitstellung geeigneter Standorte
Der Mangel an geeigneten Flächen stellt derzeit das zentrale Umsetzungshindernis dar. Ohne genehmigungsfähige Räume können Anbauvereinigungen weder gegründet noch betrieben werden. Das Land Berlin verfügt über geeignete planungsrechtliche Instrumente sowie eigene Flächenbestände.
Eine zentrale Grundlage bildet § 11 BauNVO, der die Ausweisung von Sondergebieten ermöglicht. Diese Instrumente könnten gezielt genutzt werden, insbesondere durch die Ausweisung von Sondergebieten für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau, die aktive Identifikation geeigneter Flächen durch Senat und Bezirke sowie die Bereitstellung oder Verpachtung landeseigener Flächen.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, auf Grundlage des § 11 BauNVO gezielt Sonderflächen für Anbauvereinigungen auszuweisen und landeseigene Flächen aktiv für gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau bereitzustellen? Falls ja, welche konkreten Schritte planen Sie hierzu?
Nutzung mehrerer Anbauvereinigungen an einem Standort
Die Nutzung größerer Gebäude durch mehrere Anbauvereinigungen ist derzeit rechtlich nicht eindeutig geregelt und führt in der Praxis zu erheblicher Unsicherheit bei Antragstellenden sowie bei Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Aus der Kombination von Bauordnungsrecht und den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes ergibt sich, dass eine gemeinsame Nutzung grundsätzlich möglich sein kann, sofern eine klare bauliche und organisatorische Trennung gewährleistet ist. Insbesondere betrifft dies getrennte Anbau-, Lager- und Zugangsbereiche sowie eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
Durch eine Klarstellung in Verwaltungsvorschriften sowie die Definition verbindlicher Mindestanforderungen an bauliche und organisatorische Trennung könnte hier eine erhebliche Vereinfachung erreicht werden.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, durch Verwaltungsvorschriften oder vergleichbare Regelungen rechtliche Klarheit für die Nutzung gemeinsamer Standorte durch mehrere Anbauvereinigungen zu schaffen? Falls ja, wie sollen entsprechende Anforderungen an bauliche und organisatorische Trennung konkret ausgestaltet werden?
Regelungen zum Cannabiskonsum im öffentlichen Raum
Die Konsumverbote nach § 5 KCanG führen insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten wie Berlin dazu, dass große Teile des öffentlichen Raums faktisch als Konsumverbotszonen ausgestaltet sind. Dies führt zu Unsicherheiten für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zu Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum.
Auf Landes- und kommunaler Ebene bestehen Möglichkeiten, den Umgang mit Cannabis im öffentlichen Raum klarer und praxistauglicher zu gestalten. Dazu gehören insbesondere eine verständliche Ausgestaltung der bestehenden Regelungen, eine transparente Darstellung der Konsumverbotsbereiche sowie eine stärkere Berücksichtigung stadtplanerischer Aspekte zur Konfliktvermeidung, beispielsweise durch die Ausweisung geeigneter Konsumbereiche.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, auf Grundlage der bestehenden Regelungen des § 5 KCanG sowie des Berliner Ordnungsrechts klare, verständliche und praxistaugliche Regelungen für den Cannabiskonsum im öffentlichen Raum zu entwickeln? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie, insbesondere im Hinblick auf eine transparente Darstellung von Konsumverbotszonen und die Ausweisung geeigneter Konsumbereiche?
Transparenz und Datenerhebung zur Umsetzung des KCanG
Die wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) hat gezeigt, dass die Bewertung der Umsetzung durch fehlende oder unzureichend verfügbare Daten erheblich erschwert wird. In Berlin werden bislang keine umfassenden und regelmäßig aktualisierten Daten zur Umsetzung veröffentlicht, insbesondere nicht zu Antragszahlen, Genehmigungen, Ablehnungen oder Bearbeitungszeiten.
Eine systematische und transparente Datenerhebung sowie deren regelmäßige Veröffentlichung könnten dazu beitragen, die Umsetzung nachvollziehbar zu machen und politische Steuerungsmaßnahmen gezielt auszurichten.
Unsere Frage dazu:
Werden Sie sich dafür einsetzen, die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Berlin durch eine regelmäßige, strukturierte und öffentlich zugängliche Datenerhebung transparenter zu gestalten? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie hierfür?
(für die komplette Fragestellung auf den Pfeil klicken)
Übersicht der Positionen
Nachfolgend findet ihr zunächst unsere Vergleichsmatrix zu den sechs Themenfeldern. Sie gibt einen schnellen Überblick darüber, wie die jeweiligen Parteien die Fragestellungen beantworten und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung benennen.
| Themenfeld | Linke | SPD | Grüne | CDU | AfD |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Genehmigungsverfahren & Digitalisierung | 🟡 | 🟢 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
| 2. Baurecht & vereinfachte Bauverfahren | 🟡 | 🟡 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
| 3. Flächenpolitik & geeignete Standorte | 🟡 | 🟢 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
| 4. Gemeinsame Standorte mehrerer Anbauvereinigungen | 🟡 | 🟡 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
| 5. Konsum im öffentlichen Raum | 🟡 | 🟢 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
| 6. Transparenz & Datenerhebung | 🟢 | 🟢 | 🟢 | ⚪ | ⚪ |
🟡 Zustimmung im Grundsatz, aber ohne konkrete Umsetzung oder mit offenen Punkten.
🟠 nur teilweise Zustimmung oder wesentliche Einschränkungen.
🔴 Ablehnung der Kernforderung. ⚪ Keine Stellungnahme
Hier findet ihr die Original Antworten der Parteien:
CDU Berlin und AfD Berlin
Auch die CDU Berlin und die AfD Berlin wurden zu unseren Wahlprüfsteinen angefragt. Bis zum Redaktionsschluss am 20. August 2026 ist uns von beiden Parteien keine Stellungnahme zugegangen.
Da uns somit keine Antworten auf unsere konkreten Fragestellungen vorlagen, haben wir stattdessen die jeweiligen Wahlprogramme zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 ausgewertet. Zu den von uns abgefragten Themenfeldern, insbesondere der praktischen Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), Anbauvereinigungen und den landesrechtlichen Rahmenbedingungen, konnten wir darin keine konkreten Aussagen feststellen.





