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Was will Wahlmann?

Vor nun fast 2 Monaten erklärten die Fraktionsvorsitzenden der SPD, dass das Cannabisgesetz (CanG) zeitnah im neuen Jahr verabschiedet würde. Gespannt wartet die Cannabis-Community seitdem auf ein genaues Datum. Während die SPD-Spitze schweigt, kursieren Gerüchte über mögliche Termine für eine Verabschiedung in den Social Media. Aber auch die Möglichkeit, dass das CanG überhaupt nicht verabschiedet werden wird, ist Gegenstand von Diskussionen. Dieses Szenario wird durch einzelne SPD-Mitglieder untermauert, die sich „angesichts der gefährlichen Droge Cannabis“ öffentlich als Prohibitionsbefürworter*innen positionieren.

Wirklich bedauernswert ist es dabei für Wirtschaft, Wissenschaft, Konsumierende und das gesamte Ökosystem, wenn Entscheidungsträger*innen nicht genügend informiert sind, um einen sachlich und wissenschaftlich fundierten Entschluss im Sinne des Volkes zu treffen.

Bestes Beispiel sind die jüngst getätigten Aussagen der neuen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Kathrin Wahlmann. Diese berichtet im Interview mit LTO (1) aufgrund ihrer langen Erfahrung als Strafrichterin von den „erheblichen Schäden“, die Cannabis im jungen Gehirn verursachen kann und warnt davor, zu suggerieren, dass Cannabis harmlos sei.

Diese Argumentation wirkt eher wie Polemik, als dass man sie für einen ernsthaften Diskurs verwenden würde. Als langjährige Richterin muss Frau Wahlmann wissen, dass all diese jungen Menschen, die sie im Gerichtssaal gesehen hat, ihr Cannabis (wenn es überhaupt welches war) auf dem Schwarzmarkt gekauft haben.

Schwarzmarkt bedroht Jugendschutz

Die Verunreinigung von Cannabis auf dem Schwarzmarkt hat in den letzten Jahren stark zugenommen, oft werden synthetische Cannabinoide beigemischt, die um ein Vielfaches stärker als das „normale“ Cannabis wirken. „Verstärkt sollte außerdem auf die besonderen Gefahren von synthetischen Cannabinoiden hingewiesen werden“, so die Schlussfolgerung der CaPris-Studie. (2)

Die aktuelle Schwarzmarktlage stellt also ein besonderes Risiko für unseren Jugendschutz dar, das – wenn überhaupt – nur schlecht zu kontrollieren ist. Auch sind die Jugendlichen – wenn überhaupt – nur schlecht zu kontrollieren, da sie aufgrund der hormonellen Veränderungen im Gehirn teilweise zu extremem Risikoverhalten neigen. Sie werden ihre Grenzen austesten und Alkohol trinken, kiffen, rauchen, vielleicht sogar Autospiegel abtreten oder Graffiti auf Brücken sprayen, auch wenn sie das alles nicht dürfen.

Drogenmüdigkeit als Lösung

Eine Lösung, die in Deutschland noch nicht ausprobiert wurde: Drogenmündigkeit. Das bedeutet, dass Konsumierende klug und selbstbestimmt mit Drogen wie Cannabis umgehen, weil sie gut darüber Bescheid wissen. Es geht darum, nicht einfach zu verbieten, sondern Konsumierenden das Know-how an die Hand zu geben, damit sie verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können. Denn die Prohibition ist auf doppelte Weise tragisch für den Kinder- und Jugendschutz: zum einen macht sie Cannabis attraktiver für die risikobereite Jugend, weil es verboten ist. Zum Anderen konsumieren die Jugendlichen Stoffe, die aufgrund fehlender Qualitätskontrolle zum Teil extrem stark und auch extrem gesundheitsschädigend sind. Echter Kinder- und Jugendschutz bedeutet daher, diese Jugendlichen vom Schwarzmarkt wegzubekommen.

Es stellt sich die Frage, welche Auffassung von effektivem Jugendschutz Frau Wahlmann vertritt, wenn sie dennoch an der Idee der Prohibition festhält. „Der Bund müsse daher für gute Beratungsangebote sorgen und vor allem den Jugendschutz im Auge behalten“, so zitiert sie LTO. Sehr konkret, Frau Wahlmann, herzlichen Dank für Ihre konstruktive Aussage!

Quellen:
1 LTO: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-gesetz-legalisierung-entkriminalisierung-spd-justizministerin-jumiko-wahlmann-bundestag/

2 Capris-Studie: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/BMG_CaPris_A5_Info_web.pdf, S.11

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