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THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

In unserem Beitrag unter https://csc.berlin/cannabis-im-strassenverkehr-richtungsweisende-perspektiven/ haben wir bereits ausführlich über die Thematik „Cannabis im Straßenverkehr: Richtungsweisende Perspektiven“ berichtet. Dort haben wir die Bedeutung einer wissenschaftlich fundierten Herangehensweise an das Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr hervorgehoben und Perspektiven aufgezeigt, die sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern.

Wir als CSC Berlin setzen uns, wie auch in dem genannten Artikel dargelegt, für eine Anpassung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr an die realen Gegebenheiten und wissenschaftlichen Erkenntnisse ein. Uns ist bewusst, dass die Festlegung eines wissenschaftlich fundierten und rechtlich tragfähigen THC-Grenzwertes von entscheidender Bedeutung ist. Die Empfehlung der Expertengruppe, einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum einzuführen, betrachten wir als wichtigen Schritt in diese Richtung. Jedoch plädieren wir, basierend auf weiterführenden Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Inhalte unseres Artikels, für eine Überprüfung und gegebenenfalls Anhebung dieses Grenzwertes.

Ein höherer THC-Grenzwert würde den unterschiedlichen Konsumgewohnheiten und der individuellen Toleranzentwicklung von regelmäßigen Cannabiskonsument*innen besser gerecht werden. Eine solche Anpassung würde nicht nur den rechtlichen Rahmen praxisnah gestalten, sondern auch zur Entstigmatisierung von Cannabiskonsument*innen beitragen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis unterstützen.

Wir ermutigen alle Interessierten, den vollständigen Artikel auf unserer Webseite zu lesen, um ein tieferes Verständnis für unsere Position und die komplexen Aspekte dieser Thematik zu erlangen. Es ist uns ein Anliegen, gemeinsam mit allen Beteiligten zu einer Lösung zu gelangen, die sowohl die öffentliche Sicherheit gewährleistet als auch die Rechte und Bedürfnisse von Cannabiskonsument*innen berücksichtigt.

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