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„Grüne Welle“: Bundesrat ebnet den Weg zur Cannabislegalisierung

Bundesrat gibt grünes Licht für Cannabislegalisierung zum 1. April

  • Ab dem 1.4. ist der private Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen erlaubt.
  • Ab dem 1.4. dürfen bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden.
  • Cannabis Social Clubs können frühestens ab Ende 2024/Anfang 2025 Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben, da Anträge auf Bewilligung erst ab 1.7.2024 gestellt werden können.

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gegeben, wodurch ab dem 1. April eine historische Änderung in der Drogenpolitik Deutschlands in Kraft tritt. Trotz intensiver Bemühungen der Union, diesen Schritt im Bundesrat zu blockieren, scheiterte ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, da die Mehrheit der Länder sich der Stimme enthielt.

Die Reform bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die das Leben von Konsumentinnen und Konsumenten, Anbauerinnen und Anbauern sowie der allgemeinen Öffentlichkeit beeinflussen werden.

Ab dem Stichtag dürfen Personen über 18 Jahre bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und konsumieren, ohne polizeiliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Zuhause darf sogar bis zu 50 Gramm für den Eigenbedarf gelagert werden. Wichtig zu betonen ist jedoch, dass der Verkauf von Cannabis, das sogenannte Dealen, weiterhin illegal bleibt. Dies zielt darauf ab, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Konsum in geregelten Bahnen zu halten.

Für die Eigenversorgung ist es Erwachsenen erlaubt, bis zu drei Cannabispflanzen anzubauen. Dabei sind die Regeln in Wohngemeinschaften so gestaltet, dass pro Person bis zu drei Pflanzen gezüchtet werden können. Die Beschaffung von Saatgut wird durch Importe aus EU-Ländern oder über Anbauvereinigungen, die sogenannten Cannabisclubs, ermöglicht. Diese Clubs dürfen ab Juli offiziell mit dem Anbau beginnen, benötigen dafür jedoch eine behördliche Erlaubnis und müssen strenge Auflagen erfüllen.

Eine Neuerung, die auf viel Interesse stößt, ist die Möglichkeit, Cannabis möglicherweise in Fachgeschäften zu erwerben. Obwohl dies zunächst nicht geplant ist, könnten in Zukunft Modellregionen eingerichtet werden, die eine staatlich regulierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften erproben.

Ein wichtiger Aspekt der Reform ist der Jugendschutz. So soll der Konsum in der Nähe von Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche streng reguliert werden. Zudem werden Strafen für den Verkauf von Cannabis an Minderjährige verschärft.

Für Autofahrer gilt weiterhin, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis illegal bleibt. Die genauen THC-Grenzwerte sind allerdings noch nicht festgelegt und Bestandteil weiterer Diskussionen.

Auch für chronisch Kranke, die Cannabis aus medizinischen Gründen nutzen, bleibt vieles beim Alten. Medizinisches Cannabis kann weiterhin in Apotheken erworben werden, und die Regeln für den Anbau und Vertrieb von Medizinalcannabis bleiben größtenteils bestehen. In Zukunft genügt allerdings ein normales Rezept vom Arzt, wo zuvor ein Spezialrezept erforderlich war.

Insgesamt steht Deutschland vor einem bedeutenden Wandel im Umgang mit Cannabis. Die Reform soll nicht nur den Konsum und Anbau regeln, sondern auch zum Schutz der Jugend beitragen und den Schwarzmarkt bekämpfen.

SPD feiert Durchbruch im Cannabisgesetz

Laut uns vorliegenden Dokumenten hat die SPD ihre Erleichterung und Zustimmung zum erfolgreichen Voranschreiten des Cannabisgesetzes zum Ausdruck gebracht, nachdem es gelang, eine Blockade durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verhindern. „Wir haben uns für eine Enthaltung des Landes Berlin bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses erfolgreich eingesetzt und insoweit zum heutigen Ergebnis beigetragen.“, erklärte die Partei. Die Bemühungen einiger politischer Akteure, insbesondere der CDU unter Führung von Dr. Friedrich Merz, das Gesetz zu stoppen, wurden besonders kritisch gesehen. Merz‘ Kommentar, er hoffe, „dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und das Cannabisgesetz dort bleibt und nie wieder herauskommt“, wurde als Versuch gewertet, das Gesetz nicht zu verbessern, sondern zu verhindern.

Die SPD wies darauf hin, dass die bisherige repressive Cannabispolitik gescheitert sei, wie die hohe Zahl der Berlinerinnen und Berliner zeige, die trotz Verboten Cannabis konsumiert haben. Die Partei unterstrich die Bedeutung der Gesundheitsprävention im Umgang mit Cannabis, insbesondere angesichts der Risiken für Jugendliche und junge Erwachsene sowie der Gefahren durch auf dem Schwarzmarkt erworbenes Cannabis.

Die Liberalisierung für Erwachsene und die staatliche Regulierung durch das neue Gesetz könnten laut SPD nicht nur den Gesundheitsschutz verbessern, sondern auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beitragen. Die Partei betonte die Wichtigkeit des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Notwendigkeit, Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu verstärken. „Eine fortlaufende Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen ist daher unerlässlich“, so die SPD, die sich für die vorgesehene Überprüfung des Gesetzes 18 Monate nach dessen Inkrafttreten aussprach.

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