Antrag auf Aufnahme als Fördermitglied

Liebe Interessenten,

am 01.04.24 tritt voraussichtlich das neue CanG Gesetz in Kraft. Um diesem gerecht zu werden, müssen sowohl die Beitragsordnung als auch die Satzung angepasst werden. Die Entscheidung darüber wird auf der Mitgliederversammlung (MVV) Ende Februar getroffen. In dieser Übergangszeit können wir leider keine neuen Mitglieder aufnehmen. Ab dem 01.03.24 planen wir jedoch, wieder jedes einzelne Mitglied aufzunehmen, nachdem die notwendigen Anpassungen beschlossen wurden.

Euer CSC Berlin e.V.

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Pressemitteilung CSC Berlin e.V. 03.07.2024

Aufruf an alle Gründungsinteressierten aus Berlin und Brandenburg Liebe Mitglieder, liebe Gründungsinteressierte, wie einige von euch bereits in unserem Sondernewsletter gelesen haben,

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.