Inhalt

Cannabis im Straßenverkehr: Richtungsweisende Perspektiven

Die Auseinandersetzung mit Cannabis im Straßenverkehr, insbesondere im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Festlegung von THC-Grenzwerten im Blut, ist ein zentrales Anliegen in der Diskussion um die Cannabislegalisierung. Der Bundestag und der Deutsche Verkehrsgerichtstag haben sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dieser Thematik befasst.

Diskussion im Bundestag

Bei der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 24. Februar 2021 stand die Anpassung der Toleranzgrenzen für THC im Straßenverkehr im Mittelpunkt der Diskussion. Die vorgeschlagene Erhöhung der Grenze von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum auf 10 ng/ml, angelehnt an die 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol, rief unterschiedliche Reaktionen bei den Experten hervor.

Es wurde deutlich, dass der gängige Grenzwert von 1,0 ng/ml häufig noch Tage nach dem Konsum überschritten wird, obwohl keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr vorliegt. Diese Tatsache führte zu einer intensiven Debatte über die Angemessenheit und die damit einhergehende indirekte Überdiskriminierung von Cannabisnutzer*innen anhand der aktuellen Regelungen.

Georg Wurth, vom Deutschen Hanfverband, und Dr. Bernd Werse, vom Schildower Kreis, sprachen sich für eine Anhebung der Grenzwerte aus, um eine gerechtere Behandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten zu erreichen. Sie argumentierten, dass ein differenzierter Ansatz mit Grenzwerten von 3 und 10 ng/ml eine realitätsnähere Bewertung der Fahrtüchtigkeit ermöglichen würde.

Kritische Stimmen, wie die von Prof. Dr. Dieter Müller und Dr. Anja Knoche, warnten hingegen vor den Risiken einer zu hohen Toleranzgrenze. Sie betonten, dass die Wirkungsweise von THC sich deutlich von Alkohol unterscheidet und eine direkte Gleichsetzung daher nicht angebracht sei.

Die Diskussion zeigte, dass die Bestimmung angemessener Grenzwerte eine komplexe Herausforderung darstellt, die eine sorgfältige Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und den Rechten von Cannabiskonsumenten erfordert.

Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlung zur Anhebung der THC-Grenzwerte

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag, der jährlich in Goslar stattfindet, hat sich als wichtiges Forum für Diskussionen über verkehrspolitische und rechtliche Fragen etabliert. Besonders prägend waren die Empfehlungen des 60. Verkehrsgerichtstags im Jahr 2022, die eine Anhebung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr vorsahen.

Im Rahmen des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2022 wurde eine Anhebung des zulässigen THC-Wertes im Blut empfohlen. Diese Empfehlung gründet auf der Erkenntnis, dass der bisherige Grenzwert zwar den Konsum von Cannabis nachweisen kann, aber keine signifikante Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bei diesem Wert belegt. Es wurde hervorgehoben, dass ein Vergleich der Grenzwerte von Cannabis und Alkohol aufgrund des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands nicht angemessen sei. Ein konkreter neuer Grenzwert wurde jedoch nicht definiert​​.

Fortlaufende Aktualität und Notwendigkeit der Justierung

Obwohl das Thema auf der 62. Tagung des Deutschen Verkehrsgerichtstags im Jahr 2024 nicht auf der Tagesordnung stand, bleibt die Diskussion um die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr von hoher Aktualität und erfordert eine dringende Überarbeitung. Der CSC Berlin erkennt die dringende Notwendigkeit einer evidenzbasierten Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Rechte von Cannabisnutzern angemessen berücksichtigt.

Die kontinuierliche Debatte um Cannabis im Straßenverkehr, besonders im Hinblick auf die Anpassung der THC-Grenzwerte, erfordert eine sorgfältige und evidenzbasierte Betrachtung. Die historischen Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags bieten eine wichtige Grundlage für zukünftige Entscheidungen in diesem Bereich.

CSC Berlin fordert Anhebung der Grenzwerte auf 10-12 ng/ml

Der CSC Berlin positioniert sich eindeutig in der Diskussion um die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: „Wir setzen uns für eine Anhebung der Grenzwerte auf 10-12 ng/ml THC im Blutserum ein“, so Dinah Rogge, Suchtpräventionsbeauftragte beim CSC Berlin. Sie hebt die Bedeutung dieser Änderung hervor: „Ein solcher Grenzwert würde den THC-Abbau im Körper realistisch abbilden und eine gerechtere Bewertung der Fahrtüchtigkeit ermöglichen.“ Diese Aussage unterstreicht das Engagement des CSC Berlin für eine ausgewogene Cannabispolitik, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Rechte der Konsumenten berücksichtigt. Als CSC Berlin setzen wir uns für eine Politik ein, die den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis unterstützt und eine gerechte sowie wissenschaftlich fundierte Behandlung von Cannabisnutzern im Straßenverkehr gewährleistet.


Quellen:

60. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlungen

Spiegel Online: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Erhöhung von THC-Grenzwert

Weitere Beiträge

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.