Zur geplanten Nachregulierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG)
Stand: 15. Januar 2026
Fehlende Evaluation, strukturelle Engpässe und notwendige Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes
Die aktuell diskutierten Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) werfen grundlegende Fragen zur Kohärenz, Evidenzbasierung und Zielorientierung der deutschen Cannabispolitik auf. Als Cannabis Social Club, der sich seit Jahren für eine sachliche, rechtsstaatliche und gesundheitsorientierte Regulierung einsetzt, sehen wir uns in der Verantwortung, diese Fragen öffentlich, transparent und fundiert zu adressieren.
Diese Stellungnahme richtet sich nicht gegen Regulierung, sondern gegen eine Nachsteuerung ohne wissenschaftliche Grundlage, gegen strukturelle Inkonsistenzen im Cannabisgesetz und gegen eine Politik, die reale gesellschaftliche Entwicklungen moralisch bewertet, statt sie systematisch zu analysieren.
Legale Zugangswege sind Ausdruck von Verantwortung – nicht von Missbrauch
Seit dem 1. April 2024 haben sich viele Menschen bewusst für legale Zugangswege zu Cannabis entschieden. Diese Entscheidung ist weder zufällig noch missbräuchlich, sondern beruht auf nachvollziehbaren Motiven:
- Ablehnung illegaler Märkte
- Wunsch nach kontrollierter Qualität und transparenter Herkunft
- rechtliche Sicherheit
- Akzeptanz ärztlicher Begleitung und Dokumentation
- Bereitschaft zur Selbstzahlung ohne Belastung des Solidarsystems
Bis heute existiert keine belastbare wissenschaftliche Evidenz, dass diese Gruppe ein erhöhtes Risiko für Jugendgefährdung, Suchtdynamiken oder gesellschaftliche Schäden darstellt. Eine pauschale Gleichsetzung legaler Nutzung mit medizinischem Missbrauch entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Steigende Importmengen sind Normalisierung – keine Fehlentwicklung
Die vom Gesetzgeber angeführten steigenden Importmengen von Medizinalcannabis sind aus unserer Sicht keine Fehlentwicklung, sondern eine erwartbare Normalisierung, wenn legale Zugangswege erstmals oder in größerem Umfang geschaffen werden.
Bereits lange vor dem 1. April 2024 nutzten viele Menschen Cannabis zur Linderung gesundheitlicher Beschwerden – häufig informell, ohne ärztliche Begleitung und außerhalb des Rechtsrahmens. Dazu zählen unter anderem chronische Schmerzen, neurologische Erkrankungen, ADHS, Migräne, menstruationsbedingte Beschwerden oder Schlafstörungen. Für viele dieser Anwendungsfelder existiert eine wissenschaftliche Diskussion zu möglichen Wirkmechanismen von Cannabis oder Cannabinoiden, auch wenn bislang nicht für alle Indikationen zugelassene Fertigarzneimittel verfügbar sind.
Dass diese bestehenden Bedarfe nun legal sichtbar werden, ist kein Missbrauch, sondern die logische Folge einer überfälligen rechtlichen Öffnung.
Fehlende Zielmarker: Woran misst der Gesetzgeber eine „Fehlentwicklung“?
Auffällig ist, dass die politische Begründung für eine Nachregulierung des MedCanG nahezu ausschließlich auf Importzahlen abstellt. Andere mögliche Indikatoren, die auf eine tatsächliche gesellschaftliche oder gesundheitliche Gefährdung hindeuten könnten, werden weder benannt noch belegt.
Es liegen keine belastbaren Nachweise vor für:
- steigende cannabisbezogene Kriminalität infolge des MedCanG
- eine Zunahme schwerer medizinischer Zwischenfälle
- eine Überlastung des Suchthilfesystems
- eine belegbare Gefährdung des Jugend- oder Verbraucherschutzes
Der Gesetzgeber hat bislang keine Zielmarker, Schwellenwerte oder Bewertungsmaßstäbe definiert, anhand derer eine Nachregulierung sachlich gerechtfertigt wäre. Ohne solche Parameter bleibt jede Nachsteuerung politisch-interpretativ, nicht evidenzbasiert.
Regulierung ohne Evaluation: ein zentraler Systembruch
Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber ausdrücklich eine gesetzlich verankerte wissenschaftliche Evaluation vorgesehen (EKOCAN). Politische Nachsteuerung soll dort auf Basis belastbarer Daten erfolgen.
Für das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) existiert hingegen:
- keine gesetzliche Evaluationspflicht
- keine Zielindikatoren
- keine Berichtspflichten
- kein definierter Bewertungsrahmen
Trotzdem wird nun regulierend in den MedCanG-Bereich eingegriffen. Damit wird politische Interpretation an die Stelle einer wissenschaftlichen Bewertung gesetzt, die im KCanG-Bereich ausdrücklich als unverzichtbar anerkannt wurde. Diese Asymmetrie widerspricht dem Anspruch einer kohärenten, evidenzbasierten Cannabispolitik.
Telemedizin ist Versorgungsrealität – kein Missbrauchsindikator
Die pauschale Stigmatisierung telemedizinischer Angebote halten wir für sachlich nicht gerechtfertigt. Für viele Menschen ist Telemedizin eine notwendige und legitime Versorgungsform, etwa aufgrund regionaler Unterversorgung, eingeschränkter Mobilität oder fehlender ärztlicher Angebote vor Ort.
Der Gesetzgeber hat diese Versorgungsform bewusst zugelassen und damit selbst die Grundlage für ihre Nutzung geschaffen. Eine nachträgliche Problematisierung dieser Zugangswege entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
Der strukturelle Engpass ist politisch erzeugt
Die hohe Nachfrage nach Medizinalcannabis ist kein Missbrauchsphänomen, sondern Folge eines strukturellen Engpasses in der legalen Cannabisversorgung:
- Eigenanbau ist für viele Menschen praktisch nicht umsetzbar.
- Anbauvereinigungen sind zwar vorgesehen, aber aufgrund restriktiver Rahmenbedingungen bislang stark begrenzt und regional ungleich verteilt.
- Modellprojekte (Säule 2 des CanG) existieren faktisch noch nicht.
Für viele Menschen verbleibt damit nur der medizinische Versorgungsweg, um Cannabis legal und kontrolliert abseits des Schwarzmarktes zu beziehen. Dass dieser Weg stark nachgefragt wird, ist systemisch erklärbar und stellt keine Zweckentfremdung des MedCanG dar.
Die steigenden Fallzahlen und Importmengen spiegeln vor allem eine Verlagerung von illegalen und informellen Bezugswegen in legale, kontrollierte Strukturen wider.
Öffnung statt Rückschritt: unser konstruktiver Vorschlag
Das zentrale Ziel des Cannabisgesetzes ist die Verdrängung des Schwarzmarktes. Dieses Ziel darf auch bei einer möglichen Nachregulierung des MedCanG nicht aus dem Blick geraten.
Wenn auf der MedCanG-Seite regulierend eingegriffen werden soll, muss dies zwingend mit einer Öffnung auf der KCanG-Seite einhergehen. Andernfalls besteht die Gefahr, Nachfrage erneut in illegale Strukturen zu verdrängen.
Wir schlagen daher vor:
- Erhöhung oder Aufhebung der Mitgliederobergrenzen von Anbauvereinigungen
- Beschleunigung und Stärkung von Genehmigungsverfahren, insbesondere in urbanen Räumen
- Zeitnahe Umsetzung der Modellprojekte (Säule 2)
- Förderung des inländischen Anbaus und der Weiterverarbeitung, um Importabhängigkeit zu reduzieren
- Klare Qualitäts-, Dokumentations- und Jugendschutzstandards dort, wo Cannabis tatsächlich produziert und ausgegeben wird
Dies ist keine Liberalisierung um jeden Preis, sondern eine logische Korrektur eines politisch erzeugten Engpasses.
Aufklärung statt Verbote
Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte ist eindeutig: Verbote lösen keine Suchtprobleme.
Was wirkt, sind:
- transparente Regeln
- akzeptierende Beratung
- medizinische Versorgung
- Prävention und Bildung
- klare gesellschaftliche Verständigung über Konsumräume und Verantwortung
Eine Rückkehr zur Verbotspolitik würde legale Strukturen schwächen und unkontrollierte Märkte wieder begünstigen.
Unser Appell
Wir fordern den Gesetzgeber auf,
- vor jeder Nachregulierung des MedCanG eine gesetzlich verankerte wissenschaftliche Evaluation einzuführen,
- Cannabispolitik kohärent und konsistent weiterzuentwickeln,
- Sucht als medizinische und nicht als moralische Frage zu behandeln,
- und legale Zugangswege nicht ohne belastbare Evidenz zu beschneiden.
Es geht um reale Menschen – Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten, Angehörige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Eine Politik, die diese Menschen erneut verunsichert oder kriminalisiert, wird weder gesellschaftlichen Frieden noch gesundheitlichen Fortschritt bringen.
Hier geht´s zur Anhörung: Deutscher Bundestag – Anhörung „Medizinal-Cannabis“



