Inhalt

Februar News vom CSC Berlin

Lauterbach und sein Eckpunktepapier

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat in seinem Eckpunktepapier genaue Regelungen zur Legalisierung von Cannabis und dessen Abgabe festgelegt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie einen Link zum Download des kompletten Eckpunktepapiers findet ihr hier: Kontrollierte Abgabe von Cannabis: Eckpunktepapier der Bundesregierung liegt vor (bundesgesundheitsministerium.de)

In den  Expert*innen-Hearings „Cannabis – aber sicher“ besprechen u.a. Bundesdrogenbeauftragter Blienert das Eckpunktepapier: Cannabis – aber sicher – Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen (bundesdrogenbeauftragter.de)

Für uns sieht vollständige Legalisierung zwar anders aus und einiges hätten wir uns anders gewünscht, aber wir wollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen endlich den ersten realen Club eröffnen. Dafür haben wir in den vergangenen Wochen Locations besichtigt, welche für einen Club in Frage kämen und sind diesbezüglich weiter in Verhandlung mit den Vermieter*innen. 

Unser Ziel aus dem letzten Jahr – eine dreistellige Mitgliederzahl – haben wir weit erreicht. Bis Ende diesen Jahres wollen wir auf mindestens 1000 Mitglieder kommen, um Clubs an zwei Standorten in Berlin zu eröffnen. 

Growshop als Partner gewonnen

Außerdem konnten wir in den letzten Wochen einen Growshop als Kooperationspartner gewinnen und bieten am 25.2.2023 einen Grow-Workshop mit dem Themenschwerpunkt Living Soil an. Denn laut Herrn Lauterbach dürfen wir in naher Zukunft 3 Pflanzen privat anbauen und darauf wollen wir uns langsam einstellen. Hierfür haben wir den Fachmann schlechthin von Living Soil – Almicanna nach Berlin einladen können. Wer Interesse hat, meldet sich schnell, 3 Plätze sind noch frei. Es wird aber noch weitere Workshops zu diesem und anderen Themen, wie z.B. Beleuchtung, Lüftung, Bewässerung/ Rechtliche Fragen/ Schädlinge-Nützlinge uvm., geben. Anmeldung sowie weitere Infos gibt es HIER 

Weitere Beiträge

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.