17. Oktober 2019

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THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC Grenzwertes im Straßenverkehr (§24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.